Flucht- und Rettungspläne
Gemäß ASR A2.3 haben Arbeitgeber für die Bereiche in Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, in denen dies die Lage, die Ausdehnung und die Art der Benutzung der Arbeitsstätte erfordern.
Flucht- und Rettungspläne dienen den Nutzern eines Gebäudes oder Gebäudebereiches dazu, sich bereits bei Betreten der Flächen einen Überblick über die Anordnung der Fluchtwege sowie der Selbsthilfeeinrichtungen (Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kasten, etc.) zu verschaffen. Somit kann im Ernstfall wertvolle Zeit gewonnen werden.
Flucht- und Rettungspläne müssen entsprechend Ziffer 9 (2) ASR A2.3 aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gestaltet sein.
Vorgaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen sind in der DIN ISO 23601 festgelegt.
Erfolgreiche Zusammenarbeit
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